BRAWO GROUP Jahresbericht 2024

Christian Gerstung, Prokurist und Direktor im Bereich Public Relations und Customer Relations, rät Unternehmen zur Absicherung durch eine Cyberpolice. stehen Cyberangriffe auf Platz 1 der größten globalen Geschäftsrisiken. Somit übertreffen diese sogar Covid-19 und die Unterbrechung von Lieferketten. Christian Gerstung nimmt Stellung zu dieser Thematik: „Die Ereignisse der vergangenen drei Jahre haben uns schonungslos vor Augen geführt, wie sehr unsere eigene Sicherheit auch von den Maßnahmen anderer abhängt. Unterbesetzte Security-Teams und die Tatsache, dass viele Unternehmen und Organisationen ihre Sicherheitsbelange auslagern müssen, vergrößern die Angriffsfläche für Cyberkriminelle. Eine Absicherung durch eine Cyberpolice sollte ein wesentlicher Baustein des Versicherungsmanagements eines Unternehmens sein, da ein Cyberschadenfall die Existenz eines Unternehmens von jetzt auf gleich bedrohen kann.“ Neben einer Cyberhaftpflicht für Dritte bietet DHS seinen Unternehmenskunden sogar Krisenpläne, Lösegeldzahlungen sowie die Kostenübernahme bei Betriebsunterbrechungen und die Wiederherstellung von Systemen oder Daten an. Des Weiteren unterstützt sie die Unternehmen bei der Sensibilisierung und Weiterbildung der Mitarbeiter und bietet Soforthilfe im Notfall durch eine 24/7-Krisenhotline mit direktem Zugriff auf Experten aus dem Krisenmanagement, Datenschutz- und Datenrechtsanwälte, PR-Berater und IT-Forensiker. Umfassende Versicherung für Entscheidungsträger Auch bei Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz sind die Firmen- und Unternehmenskunden von DHS abgesichert. Manager, Geschäftsführer und Vorstände tragen viel Verantwortung und haften persönlich für Fehlentscheidungen. Durch eine Vielzahl sich ständig ändernder gesetzlicher Regelungen wird es immer schwerer, den Überblick zu behalten, sodass man schnell ungewollt in eine strafrechtliche Verantwortung gerät. Egal, ob es sich um Arbeitsunfälle oder Compliance-Verstöße handelt – der Versicherungsmakler aus Braunschweig weiß zu helfen. Die Directors-and-Officers-Versicherung (Managerhaftpflicht) schützt bei Berufsversehen mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung inklusive Rechtsschutzfunktion, wenn das eigene Unternehmen oder Dritte, wie z. B. Geschäftspartner, Wettbewerber oder staatliche Behörden, Schadensersatz fordern. Im Umkehrschluss wird somit auch das Vermögen des Unternehmens geschützt, da Haftpflichtansprüche durchgesetzt werden können und diese von der D&O-Versicherung übernommen werden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage sowie die Abwehr unbegründeter bzw. die Freistellung von begründeten Schadensersatzansprüchen. 72 |73

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